Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Ausschuss für Soziales, Sport und Kultur
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Vorberatung
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16.04.2024
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Lübtheen
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Entscheidung
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28.05.2024
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Sachverhalt
In der Stadtvertretung am 30.01.2024 wurde die ehrenamtlich Gleichstellungsbeauftragte gewählt und gleichzeitig bestellt.
Im Rahmen der Bestellung der Gleichstellungsbeauftragten wurde über die Höhe der Aufwandsentschädigung sowie über eine mögliche Änderung und Anpassung des Aufgabenkataloges diskutiert. Beide Punkte wurden letztlich zur weiteren Beratung in den Sozialausschuss verwiesen.
Die Aufwandsentschädigung ist seit vielen Jahren unverändert beibehalten worden. Es ist momentan eine monatliche Entschädigung von 60 € in der Hauptsatzung festgelegt. Dieser Betrag war seinerzeit in der alten Entschädigungsverordnung als Höchstbetrag festgesetzt.
In der Entschädigungsverordnung von 2019 wurden die Höchstbeträge angepasst. So kann gemäß § 12 der EntschVO-MV eine monatliche Aufwandsentschädigung von 130 € gezahlt werden.
Die Stadtvertretung empfiehlt eine monatliche Aufwandsentschädigung von ……. €.
Weiterhin ist in der Hauptsatzung der Aufgabenkatalog für die Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten verankert. Dieser ist aus der Mustersatzung übernommen. Auf Nachfrage bei der Rechtsaufsicht des Landkreises Ludwigslust- Parchim ist keine Hauptsatzung bekannt, weder im Landkreis noch landesweit, die weitergehende Aufgabenkataloge bzw. Regelungen enthalten.
Aus Sicht der Verwaltung gibt es daher auch keinen Anpassungsbedarf.
Gleichzeitig muss in der Hauptsatzungsänderung die Möglichkeit der Bekanntmachungen für Satzungen nach dem BauGB wieder mit aufgenommen werden, da der Elbe-Express zum Jahresende 2023 sein Erscheinen eingestellt hat. Zwischenzeitlich liegt dazu ein Angebot des Medienhauses Nord vor. Danach werden alle Veröffentlichungen nach entsprechender Größe bzw. Millimeter und Anzahl abgerechnet. Die Anzahl der Bekanntmachungen z.B. nach BauGB und Veröffentlichungen kann im Vorfeld nur geschätzt werden. In Jahren mit hohem Aufkommen fallen dadurch mehr Kosten an. In Jahren mit geringen Aufkommen entsprechend weniger Kosten. Dabei ist es unerheblich, ob es eine amtliche Bekanntmachung, eine Stellenausschreibung oder sonstige Annonce ist. Rabatte richten sich nach der Anzahl der Bekanntmachungen und Veröffentlichungen.
Es wird empfohlen für die amtlichen Bekanntmachungen, die in Printmedien bekannt gemacht werden müssen, das Angebot des Medienhauses anzunehmen und die Hauptsatzung in diesem Punkt zu ändern.
Finanzielle Auswirkungen:
GESAMTKOSTEN |
AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR |
AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL. |
ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL. |
6.500,00 € |
6.500,00 € |
6.500,00 € |
00,00 € |
FINANZIERUNG DURCH |
VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN |
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Eigenmittel |
6.500,00 € |
Im Ergebnishaushalt |
Ja / Nein |
Kreditaufnahme |
00,00 € |
Im Finanzhaushalt |
Ja / Nein |
Förderung |
00,00 € |
Über/außerplanm. Auf./Aus. |
Ja / Nein |
Erträge |
00,00 € |
Genehmigung |
Ja / Nein |
Beiträge |
00,00 € |
Produktsachkonto |
11103 und 11104 |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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124 kB
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2
|
(wie Dokument)
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35,8 kB
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