Stadt Lübtheen

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Beschlussvorlage - 2024/BV/222

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  Die Stadtvertretung beschließt eine Tempo-30-Zone im Ortsteil Garlitz, entlang des gesamten Wiesenweges, ab der LUP 19 einzurichten.

 

 

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Sachverhalt

Auf Anfrage eines Anliegers des Wiesenweges, wurde peprüft, ob eine Verkehrsberuhigung für den gesamten Bereich des Wiesenweges vorgenommen werden kann. Es wurden durch die Verwaltung der Stadt Lübtheen bereits Gespräche mit der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Ludwigslust-Parchim geführt.

 

Auf Antrag der Kommune kann die Straßenverkehrsbehörde die Einrichtung einer Tempo-30-Zone gemäß § 45 I c StVO anordnen.

Die Kommune, hier Stadt Lübtheen, benötigt für die Antragstellung bei der Straßenverkehrsbehörde einen Beschluss der Stadtvertretung zur Einrichtung einer Tempo-30-Zone aufgrund verkehrsrechtlicher Anordnung.

 

Die Einrichtung der Tempo-30-Zone soll aus Sicherheitsgründen erfolgen.

 

Die Verkehrsteilnehmer sollen angehalten werden, langsamer zu fahren, um schneller reagieren zu können, wenn spielende Kinder sich der Fahrbahn nähern und diese ggf. unkontrolliert auf die Straße laufen. Zudem befindet sich dort ein Pferdezuchthof, für den eine Verkehrsberuhigung dienlich ist. Weiterhin wird der Verkehr im betreffenden Dorfgebiet beruhigt.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

00,00 €

00,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

00,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja / Nein

Förderung

00,00 €

Über/außerplanm. Auf./Aus.

Ja / Nein

Erträge

00,00 €

Genehmigung

Ja / Nein

Beiträge

00,00 €

Produktsachkonto

00000-00

 

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