Stadt Lübtheen

Kopfbereich - Suche, Navigation

Inhaltsbereich

Sie sind hier: Rathaus & Politik / Politik

Ratsinformationssystem

ALLRIS net

Beschlussvorlage - 2020/BV/033-001

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Lübtheen wird beschlossen.

 

 

 

Reduzieren

Sachverhalt

Seit dem 01.01.2020 gilt für das Medienhaus Nord eine neue Preisliste. Hierüber wurden wir anlässlich eines Besuches der Vertriebsleiterin des Landkreis-expresses am 03.02.2020 informiert. Als Ergebnis der darauf erfolgten Prüfung werden wir den Vertrag mit dem Landkreis-express aus dem Jahr 1999 zum Jahresende 2020 kündigen. Die Kosten für die Veröffentlichungen würden sich bei Fortsetzung des Vertrages so drastisch erhöhen, dass wir nach einer Alternative suchen mussten. Diese ist erforderlich, um den Anforderungen für Veröffentlichungen nach Baugesetzbuch zu entsprechen.

 

Nach einem Gerichtsurteil des OVG Lüneburg aus dem Jahre 2012 reicht eine Veröffentlichung nach BauGB nur im Internet nicht aus, da ein nicht unbeträchtlicher Teil der Bevölkerung sich dem privaten Gebrauch des Internets entzieht. Für diesen Teil der Bevölkerung wäre es von ganz beträchtlichem Nachteil, von diesen Informationen jedenfalls dann ausgeschlossen zu sein, wenn man den Publikationspfad „Internet“ als den einzig zulässigen – und nicht als einen von mehreren – aufzwingt.

 

Nach Rücksprache mit der Rechtsaufsicht des Landkreises LUP haben wir deshalb die früher bereits praktizierte Veröffentlichung in den Bekanntmachungskästen der Stadt wieder in die Hauptsatzung aufgenommen.

 

Mit Schreiben vom 23.04.2020 haben wir die 2. Änderungssatzung der Kommunalaufsicht angezeigt. Diese hat am 08.05.2020 Verstöße gegen Rechtsvorschriften geltend gemacht. Diese betreffen

-          die Beschlussfassung im Umlaufverfahren

-          die Bekanntmachung im Internet und als Aushang

-          sowie eine Formvorschrift.

 

Mit der vorgelegten Änderung wurden diese Verstöße behoben. Eine nochmalige Beschlussfassung ist nunmehr erforderlich.

 

 

 

 

 

 

 

Reduzieren

Finanzielle Auswirkungen:

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

00,00 €

00,00 €

00,00 €

4.100 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

00,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja / Nein

Förderung

00,00 €

Über/außerplanm. Auf./Aus.

Ja / Nein

Erträge

00,00 €

Genehmigung

Ja / Nein

Beiträge

00,00 €

Produktsachkonto

11103.56351

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...