Stadt Lübtheen

Kopfbereich - Suche, Navigation

Inhaltsbereich

Sie sind hier: Rathaus & Politik / Politik

Ratsinformationssystem

ALLRIS net

Beschlussvorlage - 2025/BV/256

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die 1. Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans der Stadt Lübtheen wird wie vorliegend beschlossen.

 

Reduzieren

Sachverhalt

Gemäß § 2 Absatz 1 Brandschutzgesetz M-V sind die Gemeinden verpflichtet, eine Brandschutzbedarfsbedarfsplanung zu erstellen und auf dieser Basis eine für den abwehrenden Brandschutz und die Technische Hilfeleistung leistungsfähige öffentliche Feuerwehr aufzustellen, auszurüsten, zu unterhalten und einzusetzen. Die Feuerwehr in der Gemeinde ist so aufzustellen, dass sie in Abhängigkeit von dem Gefährdungspotenzial der Gemeinde in der Regel in einer angemessenen Eintreffzeit, Stärke und Ausrüstung zu jeder Zeit und an jedem Ort ihres Zuständigkeitsbereichs wirksame Hilfe leisten kann. Die Brandschutzbedarfsplanung sollte in regelmäßigen Abständen von nicht mehr als fünf Jahren sowie bei gravierenden Änderungen der Eingangsgrößen der Bedarfsplanung überprüft und fortgeschrieben werden. Seit der erstmaligen Erstellung des Brandschutzbedarfsplans sind inzwischen zwei Anpassungen vorgenommen worden, nahezu fünf Jahre vergangen und gravierende Änderungen der Eingangsgrößen erfolgt. Mit der 1. Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans wird daher den gegebenen Erfordernissen Rechnung getragen. 

 

 

Reduzieren

Finanzielle Auswirkungen:

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

00,00 €

00,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

00,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja / Nein

Förderung

00,00 €

Über/außerplanm. Auf./Aus.

Ja / Nein

Erträge

00,00 €

Genehmigung

Ja / Nein

Beiträge

00,00 €

Produktsachkonto

00000-00

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...