Stadt Lübtheen

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Beschlussvorlage - 2021/BV/083

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Beschluss über die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 19 „Wohnen am Postweg“ sowie Beschluss über die Einleitung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

 

  1. Für das Gebiet in der Gemarkung Langenheide, Flur 3, Flurstück 29 (Teilfläche), beschließt die Stadtvertretung der Stadt Lübtheen nach § 12 Baugesetzbuch (BauGB) i. V.m. § 2 Abs. 1 BauGB den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 19 „Wohnen am Postweg“ aufzustellen.
  2. Das Plangebiet befindet sich im Ortsteil Langenheide der Stadt Lübtheen. Es grenzt an der Gemeindestraße „Postweg“ an und umfasst eine Fläche von ca. 2200 m².
  3. Die Stadtvertretung der Stadt Lübtheen beschließt, dass zur Darlegung und Erörterung der allgemeinen Ziele und Zweck der Planung aufgrund des § 3 Abs. 1 BauGB eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer Auslegung für den Zeitraum von einem Monat durchgeführt wird. In dieser Zeit wird der Öffentlichkeit Gelegenheit gegeben, sich zu der Planung zu äußern. Parallel dazu wird die frühzeitige Beteiligung der berührten Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt. Die berührten Behörden und Träger sonstiger Träger öffentlicher Belange werden zur Abgabe einer Stellungnahme - auch im Hinblick auf Umfang und Detaillierung der Umweltprüfung -  aufgefordert.
  4. Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB entsprechend der Hauptsatzung der Stadt Lübtheen bekannt zu machen.

 

 

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Sachverhalt

 

Durch Herrn Rene Brandt wurde mit Schreiben vom 10.06.2020 ein Antrag auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens für das Grundstück in Langenheide gestellt. Er beabsichtigt neben seinem Elternhaus, ein Eigenheim zu errichten.

Der Ortsteil Langenheide ist laut F-Plan der Stadt Lübtheen eine Splittersiedlung. Eine Bebauung ist deshalb nur über ein B-Plan möglich.

Die Kosten für das Bauleitplanverfahren werden durch den Eigentümer der B-Planfläche getragen. Die Kostenübernahme wird vor Satzungsbeschluss durch einen städtebaulichen Vertrag geregelt.

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

00,00 €

00,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

00,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja / Nein

Förderung

00,00 €

Über/außerplanm. Auf./Aus.

Ja / Nein

Erträge

00,00 €

Genehmigung

Ja / Nein

Beiträge

00,00 €

Produktsachkonto

00000-00

 

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